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Nötigen Sie niemanden zum Konsum!
Nicht jeder Gast mag alles oder verträgt alles, was Sie ihm anbieten. Der große Knigge rät: Akzeptieren Sie das, und drängen Sie niemandem etwas auf. Was in der Nachkriegszeit höflich und großzügig war, ist in Zeiten des Überflusses verhängnisvoll und kein guter Stil. Nehmen Sie ein Nein zu Alkohol, Süßigkeiten, Zigaretten, Kaffee oder sonstigen Speisen und Getränken hin, ohne weiter zu insistieren.
Diese Regel gilt übrigens nicht nur während der Fastenzeit, da viele Menschen unter Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten oder Diabetes leiden.
Der große Knigge-Tipps für Gastgeber:
- Tun Sie Allergien, Unverträglichkeiten und gesundheits- oder religiös bedingte Essensregeln Ihrer Gäste nicht als „Unsinn“ ab, sondern nehmen Sie sie ernst. Akzeptieren Sie, wenn jemand eine bestimmte Speise nicht essen kann.
- Fragen Sie ggf. bereits bei der Einladung nach: „Gibt es etwas, das du nicht magst / Sie nicht vertragen?“
- Merken Sie am Tisch, dass ein Gast ein bestimmtes Gericht oder eine Beilage nicht isst, akzeptieren Sie diese Ablehnung, ohne nach den Gründen zu fragen.
- Laden Sie in ein Restaurant ein, sprechen Sie mit der Küche mögliche Austauschgerichte ab, die sich auch kurzfristig noch schnell zubereiten lassen.
Hält man beim Niesen die rechte oder die linke Hand vor den Mund?
Der große Knigge-Leser Peter G. fragte die Redaktion: Ist es richtig, dass man beim Niesen die linke Hand vor den Mund halten soll? Ist es ein Fauxpas, wenn ich im Reflex die rechte Hand nehme?
Der große Knigge empfiehlt: Das Beste ist, die linke Hand vor den Mund zu halten. Der Grund: So bleibt die rechte Hand, die Sie anderen Menschen zur Begrüßung reichen, keimfrei.
Wenn Sie allerdings aus Versehen einmal die rechte Hand verwenden, ist das noch kein Fauxpas. Waschen Sie sich – wenn möglich – die Hände, bevor Sie andere Menschen begrüßen, oder verzichten Sie auf den Handschlag.
Eine kurze Erklärung ist sinnvoll: „Ich bin erkältet und möchte Sie nicht anstecken.“ Feuchttücher und Handgels mit desinfizierender Wirkung helfen, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
Der große Knigge-Tipp: Am hygienischsten ist es selbstverständlich, wenn Sie in ein Papiertaschentuch niesen und es dann entsorgen. Häufig kommt der Niesreiz jedoch so plötzlich, dass keine Zeit mehr bleibt, um das Taschentuch aus der Tasche zu holen.
Wie isst man eine Orange mit Obstbesteck?
Diese Frage stellte Matthias P. der Redaktion des großen Knigge: Wenn eine ganze Orange als Nachtisch gereicht wird: Wie wird sie dann im Restaurant gegessen?
Laut dem großen Knigge gibt es 2 Möglichkeiten, eine Orange zu essen:
- mit Obstbesteck
- Vorbereitung: Mit dem Messer des Obstbestecks ritzen Sie die Schale 6- bis 8-mal senkrecht ein und lösen sie anschließend (mit dem Obstmesser) ab.
- Entfernen Sie die weiße Innenhaut auch mit dem Messer; halten Sie die Orange dabei in der Hand.
- In einigen Restaurants gibt es statt des Obstmessers einen Orangenschäler (ein speziell geformtes Messer, bei dem das Ritzen der Schale wegfällt).
- die einfache Variante
- Trennen Sie die Apfelsinenspalten mit der Hand voneinander, eventuell mithilfe des Messers.
- Führen Sie die Fruchtstücke auch mit der Hand zum Mund, und wischen Sie die Hände an einer Papierserviette ab oder reinigen Sie Ihre Finger in einer Fingerschale. Ohne Fingerberührung: Zerteilen Sie die Frucht ohne Fingerberührung mit Messer und Gabel. Die mundgerechten Stücke führen Sie mit der Gabel zum Mund.
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„Hilfe, mein Kunde will bei mir im Büro rauchen! Was tun?“
Der große Knigge-Leserin Regina D. bat kürzlich die Redaktion um Rat: Letztens hatte mein Chef einen sehr wichtigen Kunden aus Russland zu Gast, der sich in seinem Büro eine Zigarette anzünden wollte und deshalb nach einem Aschenbecher fragte. Mein Chef machte ihm freundlich klar, dass sämtliche Büroräume rauchfreie Zone seien. Doch der Kunde reagierte sichtlich verschnupft. Haben Sie einen Tipp, wie man eine solche Situation diplomatisch lösen kann?
Der große Knigge rät: Wechseln Sie die Bühne
Wenn der Kunde unbedingt rauchen möchte, kann er das – allerdings nicht im Büro. Begleiten Sie ihn auf eine Zigarettenlänge nach draußen, oder legen Sie eine Kaffeepause im Raucherbereich der Cafeteria ein.
Raucher sollten Verständnis dafür haben, wenn Rauchen in den Büroräumen verboten ist oder ein Nichtraucher in seinen Räumen keinen Zigarettenqualm haben möchte. Es würde jedoch den Gesprächsfluss und die Atmosphäre stören, wenn Sie Ihren Besucher allein zum Rauchen vor die Tür schickten. Deshalb ist es ein guter Kompromiss, wenn Sie ihn zur Rauchpause nach draußen/in die Cafeteria begleiten.
Umgangsformen in sozialen Netzwerken
„Maike gefällt das“ steht im Netz. Aber: Im Geschäftsleben ist „Maike“ „Frau Dr. Werner“. Sie ist Ihre Kundin, und Sie sind per Sie. Duzen oder siezen Sie sie im Netz?
Der große Knigge-Tipp: Die Grundformen der Höflichkeit gelten auch in der virtuellen Welt.
Wenn Sie Ihren Chef oder Ihre Kundin im Büroalltag siezen, sollten Sie dies auch im Internet tun – ob Sie dort nun „befreundet“ sind oder nicht. Mit der ganzen Welt via Mausklick „per Du“ zu sein und alle Hierarchien hinter sich zu lassen – der Gedanke ist verlockend, aber trügerisch.
„Wie lange kann man ein ‚gutes neues Jahr‘ wünschen?“
Aktuelle Leserfrage an die Redaktion des großen Knigge: Wie lange darf man eigentlich ein frohes neues Jahr wünschen? Wenn ich Kunden einige Wochen nicht gesehen habe, bin ich verunsichert, ob dieser Gruß noch angemessen ist.
Agnes Jarosch, Chefredakteurin des großen Knigge, empfiehlt:
Eine Etiketteregel gibt es dafür nicht. Üblich ist der Gruß in der ersten Woche des neuen Jahres. Wenn Sie eine Person jedoch erst Ende Januar treffen, ist ein Neujahrswunsch trotzdem möglich. Sagen Sie zum Beispiel:
„Auch wenn das neue Jahr schon einige Wochen alt ist, wünsche ich Ihnen für 2012 alles Gute.“
Oder:
„Den Januar 2012 haben wir fast geschafft, für die verbleibenden elf Zwölftel wünsche Ich Ihnen viel Erfolg und Gesundheit.“
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