Das kleine Knigge-Einmaleins zu besonderen Anlässen

Vom Knigge hat wohl jeder schon einmal etwas gehört. Das Messer liegt rechts, die Gabel links und das Handy gehört während des Essens nicht auf den Tisch. Soviel ist klar. Doch wie ist es um das Wissen rund um die Benimmregeln bei besonderen Anlässen bestellt? Egal, ob es sich um freudige oder traurige Ereignisse handelt, ins Fettnäpfchen tritt niemand gern. Es folgen die wichtigsten Fragen und Antworten in Bezug auf das angemessene Benehmen sowie die Umgangsformen von Seiten der Gäste zum einen auf Hochzeiten und zum anderen auf Beerdigungen.

Die Hochzeit

Die Hochzeitssaison hat begonnen und viele glückliche Paare trauen sich zum Beispiel im Schlosshotel Steinburg oder etwas außerhalb auf dem Wasserschloss Unsleben. Um die schönsten Locations für die Feier soll es hier jedoch nicht gehen, sondern um die Benimmregeln für die Hochzeitsgäste. Denn bei einer Hochzeit gibt es nicht nur für das Brautpaar einiges zu beachten, auch den Gästen sollte der Hochzeits-Knigge geläufig sein. Wie also wird nun richtig gratuliert, welche Kleidung ist zu wählen und welche Geschenke sind angemessen?

  • Bis wann muss die Hochzeitseinladung beantwortet werden?

Grundsätzlich sollte die Hochzeitseinladung so frühzeitig wie möglich beantwortet werden, damit das Brautpaar dementsprechend planen kann. Dazu gehört auch die Angabe darüber, ob eine Begleitung mitgebracht wird. Ist auf der Einladungskarte ein genaues Datum bis zu welchem eine Zu- oder Absage erfolgen soll, angegeben, muss sich daran gehalten werden. Im Idealfall liegt der Einladung bereits eine frankierte Antwortkarte bei. Nicht selten können die Gäste darauf auch schon ihr gewünschtes Menü zur Hochzeit ankreuzen.

  • Wann sollte zur Trauung erschienen werden?

Ob die Trauung nun in der Kirche oder im Standesamt stattfindet, Pünktlichkeit ist das oberste Gebot. Im Idealfall sind die Gäste bereits 30 Minuten vor der Trauung vor Ort. Bis alle ihren Platz gefunden haben, kann es etwas dauern und knarrende Kirchentüren oder laute Schritte während der Zeremonie, verursacht durch Unpünktliche, sind grob unhöflich und sehr störend für das Brautpaar und alle Beteiligten. Es ist also besser, sehr zeitig aufzubrechen, mögliche Verkehrsbehinderungen mit ein zu planen und im Zweifelsfall einfach noch etwas Smalltalk mit anderen Gästen zu halten, falls noch viel Zeit bis zur Trauung ist. Wer dennoch zu spät kommt, sollte in der letzten Reihe Platz nehmen, um unnötige Geräusche zu vermeiden. Ist das Betreten der Kirche oder des Standesamtes nicht ohne laute Geräusche möglich, etwa, weil die Tür sehr knarrt, ist es besser, vor der Kirche zu warten, bis die Zeremonie vorüber ist.

  • Wohin wird sich während der Trauung gesetzt?

Oft gibt es bei kirchlichen Trauungen mit vielen Gästen Platzanweiser. Sollte dem nicht so sein, gilt die Regel, dass die ersten Reihen für die Familie und die engen Verwandten des Brautpaares reserviert sind. Freunde und Kollegen sowie Bekannte nehmen weiter hinten Platz. Zudem sollte bedacht werden, dass Gäste, die weiter hinten sitzen, auch etwas sehen wollen. Das Tragen von voluminösen Hüten ist also nicht besonders umsichtig. Die Gäste sollten sich zudem bewusst sein, dass es in der Kirche auch im Hochsommer recht kühl werden kann und eine Trauung bis zu einer Stunde dauert. Für diesen Fall ist es ratsam, sich eine wärmende Jacke mitzunehmen.

  • Wem wird wann gratuliert?

Es ist üblich, dem Brautpaar nach der Trauung zu gratulieren. Auch hier haben die engen Verwandten selbstverständlich wieder Vorrang. Im Anschluss werden noch den Brauteltern sowie den Eltern des Bräutigams Glückwünsche ausgesprochen. Wer diese nicht persönlich kennt, kann erst gratulieren und sich danach kurz vorstellen.

  • Wie läuft die Begrüßung bei der Feier ab?

Nach der Trauung machen sich Brautpaar und Gäste üblicherweise zur Feier-Location auf. Das Brautpaar trifft dort in der Regel als erstes ein und nimmt die Gäste in Empfang. Hier kann es hilfreich sein, zu beobachten, wie die anderen Gäste begrüßt werden und es ihnen gleichzutun, etwa durch Handschlag oder durch eine Umarmung. Findet keine offizielle Begrüßung statt, ist es angebracht sich unter die Gäste zu mischen und das Brautpaar zu einem späteren Zeitpunkt zu begrüßen.

  • Wie gestaltet sich die Geschenkübergabe und welche Geschenke sind angemessen?

Die Geschenke werden üblicherweise während der Feier überreicht. Oft steht auch ein extra Tisch bereit, auf dem sie platziert werden können. Da das Auspacken traditionell erst am nächsten Tag stattfindet, ist es ratsam, eine Karte am Geschenk festzumachen, damit das Brautpaar weiß, von wem das Präsent kommt. Nicht selten nennt das Brautpaar konkrete Wünsche oder stellt eine Wunschliste zusammen. Dann sollten die Gäste sich daran orientieren. Ist dem nicht so, gilt die Regel: Nichts schenken, über das man sich nicht auch selbst freuen würde. Geld ist im Zweifelsfall immer ein willkommenes Hochzeitsgeschenk. Zudem müssen bei der Auswahl des Geschenks sowohl Bräutigam als auch Braut bedacht werden und das Präsent darf keinen von beiden in Verlegenheit bringen. Hier kann es zum Beispiel hilfreich sein, sich an gemeinsamen Hobbys der beiden zu orientieren.

  • Was gibt es in Hinblick auf die Garderobe zu beachten?

Das oberste Gebot für die Hochzeitsgäste ist, dass niemand außer der Braut Weiß tragen darf. Dies gilt auch für gebrochene Weißtöne oder Creme- sowie Champagnerfarben. Zudem darf das Kleid der weiblichen Gäste nicht länger sein als das der Braut. Die Männer müssen beachten, dass sie ihre Jacketts erst dann ablegen dürfen, wenn es der Bräutigam tut, sei es auch noch so heiß.

Die Trauerfeier

Nicht nur bei fröhlichen Anlässen, ist gutes Benehmen wichtig, gerade in Zeiten der Trauer kommt es auf Tankgefühl und auf das Finden der richtigen Worte an. Nicht jedem fällt dies leicht, deshalb folgt eine Übersicht, der wichtigsten Fragen rund um die Trauerfeier sowie die Beileidsbekundungen.

  • Wer darf zur Beerdigung erscheinen?

Eine spezielle Einladung zur Beerdigung gibt es nicht. Jeder, der eine Todesanzeige erhält, auf welcher Ort, Datum und Zeit der Beisetzung angegeben sind, darf erscheinen. Fehlen diese Angaben, wird von den Hinterbliebenen nur um Kenntnisnahme gebeten, ein Erscheinen ist nicht erwünscht.

  • Welche Kleidung ist angemessen?

Sowohl männliche als auch weibliche Gäste haben ihre Kleidung in dunklen und gedeckten Farben zu wählen. Es muss nicht zwingend das klassische Schwarz sein, auch dunkelgrau oder ein dunkles Blau sind möglich. Das Hemd hat jedoch weiß zu sein, Krawatte, Socken und Schuhe hingegen sind schwarz. Pietätlos sind nackte Arme oder Beine sowie auffälliger und extravaganter Schmuck. Männer dürfen grundsätzlich keine Kopfbedeckung tragen, Frauen ist ein Schleier erlaubt.

  • Wie kann das Beileid angemessen bekundet werden?

Wer dem Verstorbenen nahe stand, sollte den Hinterbliebenen in jedem Fall persönlich sein Beileid aussprechen. Entweder passiert dies direkt nach der Bestattung oder im Zuge eines persönlichen Besuchs, so der Ratgeber „Die Beileidsbekundung“. Die richtigen Worte sollte sich der Einzelne bereits vorher zurechtlegen. Zudem sind Trauerkarten beliebte Mittel der Beileidsbekundung. Sie müssen in jedem Fall handschriftlich verfasst sein und können zum Beispiel einen passenden Spruch enthalten. Des Weiteren liegt bei manchen Trauerfeiern ein Kondolenzbuch aus, in welchem die Gäste einige persönliche Worte hinterlassen können. Von Beileidsbekundungen per Telefon ist abzusehen. Dies ist zum einen unpersönlich, zum anderen sind die Hinterbliebenen in Trauer und entsprechend angespannt.

  • Blumen mitbringen – ja oder nein?

Gestecke, Kränze oder Sträuße zum Gedenken an den Verstorbenen zu organisieren, ist immer eine gute Idee. Entweder diese werden bei einer Gärtnerei bestellt und pünktlich zu Bestattung geliefert oder die Gäste legen den Blumenschmuck persönlich neben dem Grab ab.

  • Wie mit der Bitte um Geldspenden umgehen?

Nicht selten bitten die Hinterbliebenen statt um Blumen um Geldspenden. Diese sollen dann einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Im Idealfall geht es um ein Thema, welches dem Verstorbenen sehr am Herzen lag. Hierfür wird ein Sonderkonto eingerichtet, auf welches die Gäste einen von ihnen gewählten Betrag überweisen können. Das Beilegen von Geldscheinen in der Trauerkarte ist hingegen nicht angebracht.

Wie aufgezeigt werden konnte, gibt es bei besonderen Anlässen von Seiten der Gäste einiges zu beachten. Wer sich im Vorfeld informiert und die Benimmregeln einhält, sollte Fettnäpfchen vermeiden können. Falls doch einmal etwas nicht wie geplant läuft, kann sich immer noch ehrlich und in aller Form dafür entschuldigt werden. Fehler können schließlich immer passieren.

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