Wer unterschreibt wo?

Wenn ein Geschäftsbrief von zwei Personen unterschrieben wird, stellen sich folgende 3 Fragen:

  1. Wer unterschreibt links und wer rechts?
  2. Gehört die Unterschrift der oder des hierarchisch höher Stehenden nach rechts, wie auch sonst immer rechts die Ehrenseite ist?
  3. Und müssen die Vornamen mit genannt werden?

Der Nachname reicht als Unterschrift aus

Vornamen mit zu nennen entspricht den modernen Umgangsformen-Empfehlungen. Es ist allerdings ausreichend, wenn der komplette Name in der gedruckten Unterschrift unter der handschriftlichen erscheint.

Bei der handgeschriebenen Signatur kann sich dann jeder aussuchen, ob er den Vornamen noch einmal ausschreibt oder nicht.

Die Reihenfolge der Unterschrift ist wichtig

Die hierarchisch höher stehende Person setzt die Unterschrift an die linke Seite. In diesem Fall hat das nichts mit der sonst üblichen rechten Ehrenseite zu tun.

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