Anstoßen

Man darf niemals mit Sekt oder Selters zuprosten

räumt mit Halbwissen und Unwahrheiten auf. Ein Gerücht, das sich hartnäckig hält und immer wieder Thema der Redaktionssprechstunde ist:

„Mit prickelnden Getränken, zum Beispiel Sekt und Selters, prostet man nicht zu. Anstoßen darf man nur mit Wein, alles andere ist unschicklich.“

Stellen Sie sich eine festlich gedeckte Tafel vor, der Gastgeber erhebt das Glas. Alle Gäste tun es ihm nach, bis auf einen: Es handelt sich um den armen Kerl, der noch Auto fahren muss und sich sogar bereit erklärt hat, die anderen Gäste nach Hause zu bringen.

Wäre es stilvoll, diesen einen Gast aus der Gemeinschaft auszuschließen, nur weil er keinen Alkohol trinkt? Ganz sicher nicht. Auch im Zuge der Aufklärungskampagnen „Kein Alkohol am Steuer“ empfiehlt : Schließen Sie Abstinenzler nicht aus der Gemeinschaft aus! Zuprosten und Anstoßen mit Selters ist nach modernen Regeln erlaubt.

Mit Sekt ist es ähnlich: Wer will Millionen von Menschen verbieten, zu Silvester „auf ein gutes neues Jahr“ anzustoßen? Na dann „Prost“, „Salute“ oder „Cheers“ – auch mit Sekt und Selters!

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