Handreichen und Hierarchien: Darf eine Sekretärin einem wichtigen Kunden zuerst die Hand geben?

Die Gastgeberregel besagt, dass Gastgeber ihre Gäste begrüßen und ihnen die Hand geben. Doch gilt diese Regel auch für die Sekretärin? Die Antwort des lautet: Ja, sofern die Sekretärin nicht als "kleine graue Maus", sondern als Mitgastgeberin auftritt. Versteht sie sich selbst als verantwortlich und geht offen und selbstbewusst auf den Kunden zu, ist ein Handschlag angemessen.

  • "Es freut mich, Sie – auch im Namen von Herrn Wichtig – bei uns zu begrüßen. Herr Wichtig ist gleich bei Ihnen, bitte nehmen Sie schon einmal Platz."

  • "Wie schön, dass Sie wieder einmal unser Gast sind, Herr Kunde. Ich gebe Herrn Wichtig Bescheid. Er kommt sofort zu Ihnen."

Fühlt sich die Sekretärin unsicher und tritt lediglich als Botin oder als "kleine Angestellte" auf, ist der Handschlag unangemessen.

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