Ganz allgemein gilt:
Eine Frau darf einen Hut, der zum Kleid gehört, bei einem Essen aufbehalten. Das sind in der Regel kleine Hüte und keine „Wagenräder”, die im Freien beim Pferderennen in Ascot getragen werden. Solche großen Gebilde sollten im Raum abgenommen werden.
Die große Ausnahme:
Eine Braut genießt neben anderen Sonderrechten auch in punkto Hut einen Sonderstatus. Sie darf ihn, ganz gleich wie groß er ist, während der ganzen Hochzeitsfeier aufbehalten.