„Zum Wohl“ oder „Guten Appetit“

Bevor gegessen wird, ist es in der Regel üblich, dass erst seitens der oder des Einladenden zugeprostet wird. verrät Ihnen weitere Tipps zu diesem Thema:

Die Ausnahme: Beginnt ein Menü mit einer Suppe und wird zu dieser nach traditionellen Regeln kein Wein angeboten, findet das erste „Zum Wohl(e)” vor dem nächsten Gang statt.

Die Eröffnung des Essens mit „Guten Appetit” muss situationsbedingt betrachtet werden. Es war und ist nicht üblich, bei einem offiziellen Essen Dinner/Bankett) „Guten Appetit” zu wünschen. Dort wird von der Gastgeberin das Signal zum Essensbeginn nonverbal gegeben, indem sie zum Besteck greift. Dies gilt bei Einladungen seitens eines Paares sowie einer einzelnen Dame. Gibt es einen Single-Gastgeber, übernimmt er nach modernen Umgangformenregeln selbstverständlich diesen Part.

Im Freundes- oder Familienkreis gilt es hingegen nicht als stillos, wenn Einladende Ihren Gästen „Guten Appetit” wünschen. Ebenso können sich beispielsweise Teammitglieder in einer Kantine gegenseitig gern diesen Wunsch übermitteln.

Als Gast aber sage ich nie von mir aus „Guten Appetit”. Falls das jemand nicht weiß, und es trotzdem tut beispielsweise bei einem Geschäftsessen gehe ich natürlich als Gastgeberin über diesen Fauxpas mit einer Erwiderung wie „Danke, gleichfalls” souverän hinweg.

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