Dürfen Sie selbst den Wein nachschenken?

Sie sitzen mit Ihren Geschäftspartnern im Restaurant. Alle haben Ihre Weingläser geleert. Ein Ober ist nicht in Sicht, und das Essen ist noch nicht beendet. Jetzt möchten Sie die Initiative ergreifen und nachschenken. Dürfen Sie das? kennt die Antworten:

 

  • Normalerweise ist es die Aufgabe des Obers, den Wein nachzuschenken. Wenn er seiner Pflicht nicht von selbst nachkommt, genügt in der Regel ein kleiner, unauffälliger Wink.
  • Nur bei äußerst unaufmerksamem Personal dürfen Sie zur Selbsthilfe greifen. Schließlich kann niemand von Ihnen verlangen, beim Essen auf den Genussfaktor zu verzichten. Dennoch ist die Selbstbedienung bei Tisch bestenfalls eine Notlösung. Sie signalisiert dem Restaurantpersonal ganz deutlich: Ihr macht euren Job nicht gut!
  • Wenn Sie zum Essen eingeladen sind, dürfen Sie auf keinen Fall aktiv werden. Dann obliegt es einzig dem Gastgeber, den Ober durch Gesten auf seine Pflicht hinzuweisen. Der Einladende muss auch entscheiden, ob er zur Selbstbedienungs-Notlösung greift

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