Trinkgeld bei der Bahn

Für eine Service-Leistung, wie etwas zu essen an den Platz gebracht zu bekommen, können Sie dort Trinkgeld geben, ohne ins Fettnäpfchen zu treten. rät: Ja, Sie sollten es sogar tun. Halten Sie sich dabei am besten an die allgemein gültigen Gastronomie-Faustregel: Zwischen fünf und zehn Prozent vom Rechnungsbetrag sind als Tipp angemessen.
Beispiel: Sie haben ein Gericht für 4,60 € bestellt und runden auf 5 € auf. Diese Empfehlung gilt auch im Speisewagen. Für andere Dienstleistungen wie eine Fahrkarte nachlösen ist es hingegen nicht üblich, Trinkgeld zu geben. Das ist ebenso bei allen Leistungen, die Sie an
einem Schalter wahrnehmen.

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