Professortitel ehrenhalber: Wie verfährt man mit dem Titel „Professor h. c.“ korrekt?

Die Redaktion des großen Knigge erhielt folgende Frage einer Leserin: Zu einer Podiumsdiskussion möchte ich einen Redner einladen, der „Professor h. c.“ ist. Was genau muss ich bei der Einladung beachten?
Die Bezeichnung „Professor“ bzw. „Professorin“ ist im Gegensatz zum Doktortitel kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung: Wer eine Professorenstelle an einer Universität innehat, darf sich Professor nennen, selbst wenn er nicht promoviert oder habilitiert hat. Ein Akademiker, der habilitiert hat, aber keine Professur an einer Universität begleitet, darf sich nicht Professor nennen. Er bezeichnet sich in der Regel als „Privatdozent“.

Der Titel „Professor h. c.“ (honoris causa – ehrenhalber) darf von den Hochschulen an Personen verliehen werden, die keine Professorenstelle innehaben. Anlässe für die Verleihung sind z. B. besondere Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet oder allgemeine Verdienste um die Hochschule.

-Tipp: Beachten Sie bei Anrede und Anschrift:

  • Gesprochen hört man keinen Unterschied zwischen erarbeitetem und ehrenhalber verliehenem Professorentitel.
  • Wer einen ehrenhalber verliehenen Doktor- oder Professorentitel besitzt, macht dies (z. B. auf Visitenkarten) mit dem Zusatz „h. c.“ (honoris causa) deutlich.
  • Der Zusatz (z. B. „Professor h. c.“) wird auch in der Anschrift verwendet: Herrn Professor h. c. Dr. Martin Mustermann
  • Die schriftliche Anrede im Brief lautet „Sehr geehrter Herr Professor Mustermann“.

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