Anstoßen oder nur zuprosten?

Bei Geschäftsessen gilt: Anstoßen gehört nicht zum guten Ton. Doch auch hier bestätigt eine Ausnahme die Regel, weiß :

  • Wenn es etwas Besonderes zu feiern gibt – beispielsweise einen gelungenen Geschäftsabschluss – stoßen Sie vorsichtig mit den Gläsern aneinander und schauen demjenigen, mit dem Sie anstoßen, in die Augen.
  • Denken Sie daran: Schauen Sie den Mittrinkenden nach dem ersten Schluck nochmals kurz in die Augen und heben Sie leicht Ihr Glas.
  • Sie dürfen beileibe nicht mit jedem Getränk anstoßen. Nur Wein, Sekt oder Champagner erlauben das. Schließlich wollen Sie bei einem festlichen oder geschäftlichen Essen keine Kneipenatmosphäre aufkommen lassen.
  • Für alle anderen Anlässe gilt: Lieber zuprosten als anstoßen!

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