Im Restaurant: Darf ich das Gericht meiner Partnerin probieren?

Folgende Leserfrage traf kürzlich in der -Redaktion ein:

Diese Frage beschäftigt mich schon lange: Darf ich das Essen meiner Partnerin im Restaurant probieren? Oder: Was ist, wenn sie bereits nach der halben Portion satt ist und ich noch hungrig bin? Es ist doch schade, Essen nur der Etikette wegen wegzuwerfen. Die -Redaktion meint dazu:

Die strenge Etiketteregel besagt: Teller werden nicht bewegt oder verschoben, Gäste greifen nicht über den Tisch. Zum Teil ist das sehr verständlich. Stellen Sie sich vor, in einem noblen Restaurant tauschten die Gäste nach Belieben die Teller. Das macht keinen guten Eindruck und ist mit der Tischkultur des Hauses nicht vereinbar. Und auch wenn man nur einen "Versuchshappen" zum Partner reichen möchte, besteht Kleckergefahr.

Verzichten Sie auf solche Peinlichkeiten, bitten Sie am besten den Kellner um Hilfe. Zum Beispiel: "Ich würde sehr gern das Safranrisotto meiner Frau kosten. Könnten Sie mir mit einem kleinen Extrateller behilflich sein?" Und was die Reste betrifft: Die Portionen sind in gehobenen Restaurants meist sehr übersichtlich, sodass kaum etwas übrig bleiben dürfte.

In rustikalen Wirtschaften geht es lockerer zu. Da darf man – nach Genehmigung durch den Partner – auch einmal Pommes Frites von seinem Teller probieren. Wenn Kleckergefahr besteht, ist es aber auch hier besser, um einen Extrateller zu bitten.

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