Schnell-Check “Vorangehen”: Wer überlässt wem den Vortritt?

Etikette ist wieder im Kommen. Einer der häufigsten Unsicherheiten ist die, wer nun wem den Vortritt gewähren sollte. empfiehlt:

  1. Der Ranghöhere
    Ihr Chef ist ranghöher als Sie. Deswegen sollten Sie ihm z. B. beim Betreten des Besprechungsraums oder des Treppenhauses den Vortritt gewähren. Falls er Sie als Mitarbeiter/Mitarbeiterin vorlässt, dürfen Sie das natürlich gern annehmen.
  2. Der Ortskundige
    Kennt ein Gast sich auf dem Firmengelände nicht aus? Statt ihn von hinten Richtungsanweisungen zu geben, ist es höflicher, eine pragmatische Lösung zu wählen. Sagen Sie z. B. “Wenn Sie einverstanden sind, gehe ich bis zum Besprechungsraum vor” und weisen Sie so den Weg.
  3. Die Dame
    Auf dem privaten und gesellschaftlichen Parkett wissen es Frauen heutzutage immer noch zu schätzen, wenn Männer sie vorgehen lassen. Das Betreten des Restaurants stellt allerdings eine Ausnahme dar: Wenn ein Paar gemeinsam ausgeht, geht der Herr voran. Im Geschäftsleben gilt “Ladies first” nur noch eingeschränkt – z. B. bei Ranggleichheit.
  4. Die ältere Person
    Ältere Menschen sind mit den traditionellen Umgangsformen groß geworden und mögen es meist immer noch sehr, wenn Sie das Alter würdigen und ihnen den Vortritt gewähren. Im Geschäftlichen gilt diese Regel nur noch eingeschränkt – z. B. bei Ranggleichheit.

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