„Dres.“ als schriftliche Anrede?

Es ist zwar in Schriftstücken üblich zum Beispiel in einem Briefkopf einer Anwaltskanzlei mit mehreren Doktoren die Abkürzung "dres." zu verwenden. Sie sollten sich davon aber nicht "verführen" lassen. Vermeiden Sie das "Dres." bei der Anrede. Es gilt nach wie vor als höflich, die angeschriebenen Personen einzeln aufzuführen. Auf dem Briefumschlag hingegen, in der Adresse, können Sie diese Abkürzung verwenden, ohne unhöflich zu wirken. "Herrn und Frau Dres. Klaus und Anneliese Dziuba" beispielsweise
ist durchaus üblich und in dieser Reihenfolge die international am häufigsten gebrauchte Form. In Deutschland können Sie auch die Frau voranstellen.
Selbstverständlich ist diese Zusammenziehung kein Muss. Auch in einer Adresse können Sie die Empfänger einzeln aufführen, wenn es sich um wenige Adressaten handelt. Je mehr Doktoren "zusammenkommen", um so eher entscheidet man sich bei der Adresse für das "Dres."

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